MwSt.-Identifikation von ausländischen Unternehmen und Steuervertretung in Belgien

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Belgien haben und steuerpflichtigen Tätigkeiten auf belgischem Gebiet nachgehen, müssen die örtliche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und sich bei dem zuständigen MwSt.-Büro in Brüssel für die MwSt. identifizieren. Wenn sie in Belgien bei der MwSt. identifiziert sind, müssen sie die Formalitäten und Meldepflichten gleichermaßen einhalten wie die belgischen Unternehmen. Man darf nicht vergessen, dass ausländische Unternehmen die MwSt.-Erklärungen und -Listen digital über das belgische Portal einreichen müssen.

Europäische Unternehmen können eine direkte MwSt.-Identifikation in Belgien beantragen, behalten aber die Möglichkeit, einen verantwortlichen Steuervertreter oder einen Steuerbevollmächtigten zu benennen. Nicht europäische Unternehmen sind hingegen immer verpflichtet, einen Steuervertreter zu benennen.

MwSt.-Identifikation belgischer Unternehmen im Ausland und Steuervertetung im Ausland;

Unternehmen mit Sitz in Belgien können im Ausland steuerpflichtige Geschäftstätigkeiten ausüben, für die sie die örtliche MwSt. berechnen müssen. Es kann sich um gelegentliche, zeitlich begrenzte oder regelmäßige Tätigkeiten außerhalb der belgischen Grenzen handeln.

Wenn sie mehrwertsteuerpflichtig sind, haben sie keine andere Wahl als die MwSt.-Identifkation bei den zuständigen örtlichen Behörden. Wenn sie im Ausland bei der MwSt. identifiziert sind, müssen sie die Formalitäten und Meldepflichten des fraglichen Landes einhalten. Man darf nicht vergessen, dass belgische Unternehmen die MwSt.-Erklärungen und -Listen gemäß den rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Auslands einreichen müssen.

Belgische Unternehmen können in der Europäischen Union im Prinzip eine direkte MwSt.-Identifkation beantragen, manche Länder können jedoch die Benennung eines Steuervertreters verlangen. OmniVAT verfügt über umfassende Erfahrung, was diese Pflichten betrifft, und kann Ihnen bei der ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer mehrwertsteuerlichen Pflichten in der Europäischen Union behilflich sein.

Mehrwertsteuerliche Formalitäten im Rahmen steuerpflichtiger Transaktionen

OmniVAT kann Ihnen bei der Erledigung dieser Formalitäten behilflich sein und kann auch als Steuervertreter in Belgien oder im Ausland auftreten. Diese Formalitäten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Einreichung eines Identifikationsantrags bei der Mehrwertsteuer in Belgien (mit Steuervertreter, Benennung eines Bevollmächtigten oder als direkte Identifikation);
  • Anrechnung der eingehenden und ausgehenden Rechnungen der belgischen Geschäftstätigkeiten;
  • Erstellung des Einkaufs- und Verkaufsjournals;
  • Ausfüllen und Einreichen der periodischen MwSt.-Erklärungen;
  • Ausfüllen und Einreichen der Listen der innergemeinschaftlichen Transaktionen;
  • Ausfüllen und Einreichen jährlichen Liste der in Belgien mehrwertsteuerpflichtigen Kunden;
  • Ausfüllen und Einreichen der Intrastat-Meldungen (z. B. DEB in Frankreich);
  • unsere Unterstützung bei Steuerprüfungen durch die belgischen MwSt.-Behörden;
  • unsere Unterstützung bei der Löschung Ihrer belgischen MwSt.-Nummer;
  • etc